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Steuerbefreiung für Neuwagen

Die Bun­desregierung hat für Neuwa­gen die befris­tete Befreiung von der Kfz-Steuer beschlossen. Die Regelung tritt sofort in Kraft und gilt bis Ende 2010. Wer jet­zt ein neues Auto kauft, muss ein Jahr keine Kfz-Steuer bezahlen.

Han­delt es sich um ein Fahrzeug, das bere­its die kün­ftige Abgas­nor­men Euro 5 (ab 1. Sep­tem­ber 2009) oder gar Euro 6 erfüllt, wer­den zwei Jahre Steuer­be­freiung gewährt. Der Kabi­netts­beschluss ist bis 31. Dezem­ber 2010 gültig.

Der Ver­band der Auto­mo­bilin­dus­trie (VDA) bew­ertet die Entschei­dung als richti­gen Schritt. Auch von der für 2011 geplanten Umstel­lung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß ver­spricht sich der VDA einen beleben­den Impuls für die Branche.

Anders sieht dies der ADAC. Es wäre bess­er gewe­sen, wenn die Bun­desregierung neben der Steuer­erle­ichterung auch gle­ich die CO2-ori­en­tierte Kfz-Steuer einge­führt hätte, anstatt diese auf 2011 zu ver­schieben, teilte der Club mit. Ob der mit dem heuti­gen Beschluss angestrebte Effekt tat­säch­lich ein­trete sei fraglich, meint Ulrich Klaus Beck­er, ADAC-Vizepräsi­dent für Verkehr. Die Unsicher­heit der Autokäufer über die zukün­ftige Besteuerung bleibe beste­hen. „Was die Autokäufer brauchen, sind klare Zielvor­gaben, damit sie bei der Anschaf­fung wis­sen, was langfristig an Steuern und Umweltau­fla­gen auf sie zukommt“, sagte Beck­er.

Der ADAC hat eine Liste mit den derzeit ver­füg­baren rund 180 Neuwa­gen mit Euro 5 erstellt, die im Inter­net unter www.adac.de/steuer abruf­bar ist. Vier Mod­elle erfüllen dem­nach sog­ar bere­its die erst ab 2014 gel­tende Euro-6-Norm.