Auch wenn sich das Wetter dieser Tage in weiten Teilen Deutschlands noch eher spätsommerlich zeigt: Langsam wird es höchste Zeit für Autofahrer, ihren fahrbaren Untersatz mit Winterreifen auszustatten. Denn egal wie sich die Wetterlage weiter entwickeln wird: „Ab 6. November könnte es einen Run auf Winterpneus geben.

Denn dann tritt möglicherweise schon die präzisierte Bestimmung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft, die klarer regeln soll, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen zu verwenden sind“, sagt Peter Hülzer, geschäftsführender Vorsitzender des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn).

Erst vor rund viereinhalb Jahren war die Vorschrift, Kraftfahrzeuge unter anderem mittels geeigneter Bereifung an die Wetterverhältnisse anzupassen, in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingefügt worden. Anfang Juli 2010 hatte das Oberlandesgericht Oldenburg den Passus jedoch für verfassungswidrig erklärt, weil er für den Verbraucher zu unklar formuliert sei. Mit einer erneuten Blitz-Novelle der StVO will Bundesverkehrsminister Ramsauer jetzt schnellstens Klarheit schaffen, um Winterchaos auf deutschen Straßen zu begegnen. Am 2. November wurde der Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums „zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung“ mit der Bitte um Zustimmung dem Bundesrat zugeleitet. Der darin enthaltene Formulierungsvorschlag für den präzisierten StVO-Passus lautet: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)." Dazu muss man wissen: Dieser Richtlinie zufolge sind M+SReifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Tritt die Neuordnung in Kraft, müssen bei den definierten Wetterbedingungen an Pkw grundsätzlich alle Achsen mit Winterreifen ausgerüstet sein; für Nutzfahrzeuge sollen dagegen Winterreifen an den Antriebsachsen ausreichen.
Zudem sollen die Bußgelder verdoppelt werden: von 20 auf 40 Euro bei Verstoß gegen die Vorschrift; kommt es dabei zu Verkehrsbehinderungen, riskiert der Verkehrssünder künftig sogar 80 statt bisher 40 Euro.

Ob schon in der morgigen Plenarsitzung über den Verordnungsentwurf entschieden wird bleibt abzuwarten, denn noch steht das Thema nicht auf der Tagesordnung. Doch sollte dies der Fall sein und der Bundesrat stimmt der Novelle zu, wird es schnell ernst für Winterreifenmuffel, denn die Änderungsverordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. „Und dann rechnen wir ab 6. November mit sprunghaft steigender Nachfrage und Engpässen vor allem bei den Montagekapazitäten der Reifenfachbetriebe“, betont Verbandschef Hülzer. Denn die lassen sich – Stichworte: Werkstattausrüstung und qualifiziertes Fachpersonal – gar nicht so schnell auf eine Sondernachfrage einstellen. Wer längere Wartezeiten vermeiden will, sollte deshalb kurzfristig einen Umrüsttermin mit der Werkstatt seiner Wahl vereinbaren.

Was mögliche Lieferengpässe bei Winterreifen betrifft, beurteilt der Reifenfachverband die Lage entgegen vieler zur Zeit kursierender Gerüchte eher gelassen. „Die Reifenindustrie hat per Ende September gut 20 Prozent mehr M+S-Reifen an den Fachhandel geliefert als im vergangenen Jahr“, erläutert Hülzer, „das sollte von der Gesamtmenge her für den Bedarf reichen, zumal die Nachfrage schon in der letzten Saison sehr stark war und die Umrüstquote bei Pkw über achtzig Prozent lag.“
Dass es lokal oder regional insbesondere in Rennerdimensionen und bei Modellen, die aus den aktuellen Tests als Sieger hervor gegangen sind, zu Lieferschwierigkeiten kommen könnte, will jedoch auch der BRV nicht ausschließen. Das aber ist dann eher ein logistisches Problem: Die gewünschten Reifen sind in der benötigten Menge nicht zur richtigen Zeit am richtigen Ort. „Zu tatsächlicher Warenknappheit könnte es unserer Einschätzung nach erst dann kommen, wenn der Winter 2010/2011 außergewöhnlich lang und hart wird“, ist Hülzer überzeugt. Das werde sich jedoch frühestens ab Januar 2011 manifestieren.

So oder so: wer sicher gehen will mit den Reifen seiner Wahl gut durch den Winter zu kommen, ist gut beraten nicht länger abzuwägen oder zu spekulieren, sondern zu handeln. Dabei hilft die verbandseigene Verbraucherplattform www.reifen-kompetenz.de. Unter dem Menüpunkt „Fachhändler suchen“ steht eine bequeme Postleitzahlen-Suche nach Reifenexperten im Umfeld bereit.

Zudem empfiehlt der BRV in punkto Sicherheit ebenfalls nicht zu vergessen: 4 mm Profil sind für optimale Fahrsicherheit im Winter das Minimum, auch wenn trotz Expertenrat an der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm durch die Novelle nichts geändert werden soll.