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StVO-Novelle: Kommt jetzt der Run auf Winterreifen?

Auch wenn sich das Wet­ter dieser Tage in weit­en Teilen Deutsch­lands noch eher spät­som­mer­lich zeigt: Langsam wird es höch­ste Zeit für Aut­o­fahrer, ihren fahrbaren Unter­satz mit Win­ter­reifen auszus­tat­ten. Denn egal wie sich die Wet­ter­lage weit­er entwick­eln wird: „Ab 6. Novem­ber kön­nte es einen Run auf Win­terp­neus geben.

Denn dann tritt möglicher­weise schon die präzisierte Bes­tim­mung der Straßen­verkehrs-Ord­nung in Kraft, die klar­er regeln soll, bei welchen Wet­ter­ver­hält­nis­sen Win­ter­reifen zu ver­wen­den sind“, sagt Peter Hülz­er, geschäfts­führen­der Vor­sitzen­der des Bun­desver­ban­des Reifen­han­del und Vulka­niseur-Handw­erk (BRV, Bonn).

Erst vor rund viere­in­halb Jahren war die Vorschrift, Kraft­fahrzeuge unter anderem mit­tels geeigneter Berei­fung an die Wet­ter­ver­hält­nisse anzu­passen, in die Straßen­verkehrs-Ord­nung (StVO) einge­fügt wor­den. Anfang Juli 2010 hat­te das Ober­lan­des­gericht Old­en­burg den Pas­sus jedoch für ver­fas­sungswidrig erk­lärt, weil er für den Ver­brauch­er zu unklar for­muliert sei. Mit ein­er erneuten Blitz-Nov­el­le der StVO will Bun­desverkehrsmin­is­ter Ram­sauer jet­zt schnell­stens Klarheit schaf­fen, um Win­ter­chaos auf deutschen Straßen zu begeg­nen. Am 2. Novem­ber wurde der Verord­nungsen­twurf des Bun­desverkehrsmin­is­teri­ums „zur Änderung der Straßen­verkehrs-Ord­nung und der Bußgeld­kat­a­log-Verord­nung“ mit der Bitte um Zus­tim­mung dem Bun­desrat zugeleit­et. Der darin enthal­tene For­mulierungsvorschlag für den präzisierten StVO-Pas­sus lautet: „Bei Glat­teis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraft­fahrzeug nur mit Reifen gefahren wer­den, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlin­ie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraft­fahrzeu­gen und Kraft­fahrzeu­gan­hängern und über ihre Mon­tage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zulet­zt durch die Richtlin­ie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geän­dert wor­den ist, beschriebe­nen Eigen­schaften erfüllen (M+S‑Reifen).” Dazu muss man wis­sen: Dieser Richtlin­ie zufolge sind M+SReifen Reifen, bei denen das Pro­fil der Lauf­fläche und die Struk­tur so konzip­iert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzen­dem Schnee bessere Fahreigen­schaften gewährleis­ten als nor­male Reifen.
Tritt die Neuord­nung in Kraft, müssen bei den definierten Wet­terbe­din­gun­gen an Pkw grund­sät­zlich alle Achsen mit Win­ter­reifen aus­gerüstet sein; für Nutz­fahrzeuge sollen dage­gen Win­ter­reifen an den Antrieb­sach­sen aus­re­ichen.
Zudem sollen die Bußgelder ver­dop­pelt wer­den: von 20 auf 40 Euro bei Ver­stoß gegen die Vorschrift; kommt es dabei zu Verkehrs­be­hin­derun­gen, riskiert der Verkehrssün­der kün­ftig sog­ar 80 statt bish­er 40 Euro.

Ob schon in der morgi­gen Ple­nar­sitzung über den Verord­nungsen­twurf entsch­ieden wird bleibt abzuwarten, denn noch ste­ht das The­ma nicht auf der Tage­sor­d­nung. Doch sollte dies der Fall sein und der Bun­desrat stimmt der Nov­el­le zu, wird es schnell ernst für Win­ter­reifen­muf­fel, denn die Änderungsverord­nung soll am Tag nach der Verkün­dung in Kraft treten. „Und dann rech­nen wir ab 6. Novem­ber mit sprung­haft steigen­der Nach­frage und Eng­pässen vor allem bei den Mon­tageka­paz­itäten der Reifen­fach­be­triebe“, betont Ver­band­schef Hülz­er. Denn die lassen sich – Stich­worte: Werk­stat­taus­rüs­tung und qual­i­fiziertes Fach­per­son­al – gar nicht so schnell auf eine Son­der­nach­frage ein­stellen. Wer län­gere Wartezeit­en ver­mei­den will, sollte deshalb kurzfristig einen Umrüst­ter­min mit der Werk­statt sein­er Wahl vere­in­baren.

Was mögliche Lief­er­eng­pässe bei Win­ter­reifen bet­rifft, beurteilt der Reifen­fachver­band die Lage ent­ge­gen viel­er zur Zeit kur­sieren­der Gerüchte eher gelassen. „Die Reifenin­dus­trie hat per Ende Sep­tem­ber gut 20 Prozent mehr M+S‑Reifen an den Fach­han­del geliefert als im ver­gan­genen Jahr“, erläutert Hülz­er, „das sollte von der Gesamt­menge her für den Bedarf reichen, zumal die Nach­frage schon in der let­zten Sai­son sehr stark war und die Umrüstquote bei Pkw über achtzig Prozent lag.“
Dass es lokal oder region­al ins­beson­dere in Ren­nerdi­men­sio­nen und bei Mod­ellen, die aus den aktuellen Tests als Sieger her­vor gegan­gen sind, zu Liefer­schwierigkeit­en kom­men kön­nte, will jedoch auch der BRV nicht auss­chließen. Das aber ist dann eher ein logis­tis­ches Prob­lem: Die gewün­scht­en Reifen sind in der benötigten Menge nicht zur richti­gen Zeit am richti­gen Ort. „Zu tat­säch­lich­er Warenknap­pheit kön­nte es unser­er Ein­schätzung nach erst dann kom­men, wenn der Win­ter 2010/2011 außergewöhn­lich lang und hart wird“, ist Hülz­er überzeugt. Das werde sich jedoch früh­estens ab Jan­u­ar 2011 man­i­festieren.

So oder so: wer sich­er gehen will mit den Reifen sein­er Wahl gut durch den Win­ter zu kom­men, ist gut berat­en nicht länger abzuwä­gen oder zu spekulieren, son­dern zu han­deln. Dabei hil­ft die ver­band­seigene Ver­braucher­plat­tform www.reifen-kompetenz.de. Unter dem Menüpunkt „Fach­händler suchen“ ste­ht eine bequeme Postleitzahlen-Suche nach Reifen­ex­perten im Umfeld bere­it.

Zudem emp­fiehlt der BRV in punk­to Sicher­heit eben­falls nicht zu vergessen: 4 mm Pro­fil sind für opti­male Fahrsicher­heit im Win­ter das Min­i­mum, auch wenn trotz Experten­rat an der geset­zlich vorgeschriebe­nen Min­dest­pro­filtiefe von 1,6 mm durch die Nov­el­le nichts geän­dert wer­den soll.