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Wann kommt die Winterreifenpflicht?

winterreifenDie neue Win­ter­reifen­verord­nung wird möglicher­weise nicht mehr rechtzeit­ig zur all­ge­meinen Umrüstzeit fer­tig. Nach Infor­ma­tio­nen des Auto- und Reise­clubs Deutsch­land (ARCD) gibt es noch Abstim­mung­sprob­leme bei der Neu­for­mulierung des betr­e­f­fend­en Para­grafen.

Nach Angaben des Clubs will das Min­is­teri­um fol­gen­den Pas­sus ein­führen: “Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glat­teis darf ein Kraft­fahrzeug nur mit Reifen gefahren wer­den, deren Lauf­flächen­pro­fil, Lauf­flächen­mis­chung oder Auf­bau für die genan­nten Wet­ter­ver­hält­nisse aus­gelegt sind (Win­ter­reifen).” Eine jahreszeitliche Vor­gabe ist dem­nach nicht geplant. Der ARCD ver­misst in dem Entwurf die für jeden Ver­brauch­er erkennbare qual­i­ta­tive Kennze­ich­nung eines Win­terp­neus. Denn die nicht geschützte und auch nicht mit Prüfkri­te­rien hin­ter­legte Beze­ich­nung “M+S” (für “Matsch und Schnee”) auf der Reifen­flanke, mit der man bis heute rein rechtlich zweifel­sohne auf der sicheren Seite ist, sage so gut wie gar nichts über die tat­säch­lichen Win­terqual­itäten eines Pneus. Viel aus­sagekräftiger sei das in den USA konzip­ierte, von den meis­ten
Marken­her­stellern ver­wen­dete Schneeflock­en­sym­bol. Aber auch das sei rechtlich nicht geschützt und kann ohne geeignete Zulas­sungsvorschriften leicht auf völ­lig ungeeignete Bil­ligim­porte kopiert wer­den — wie das heute bere­its der Fall sei.

Den Ver­brauch­ern, aber auch den Kon­trol­lor­ga­nen fehle so jegliche Hand­habe, denn ohne Qual­ität­snor­men und eine ver­lässliche Kennze­ich­nung lässt sich ein schlechter von einem guten Reifen nun mal nicht unter­schei­den, beklagt der Club. Aus sein­er Sicht fehlt eben­so eine Festschrei­bung des zuläs­si­gen Min­dest­pro­fils, das nach Auf­fas­sung aller Experten bei min­destens vier Mil­lime­tern liegen muss, um eine Win­tereig­nung des Pneus zu garantieren.

Die einst im betr­e­f­fend­en Para­grafen enthal­tene Vorschrift, bei win­ter­lichen Tem­per­a­turen für aus­re­ichend Frostschutz in der Scheiben­waschan­lage zu sor­gen, taucht in der Neu­fas­sung eben­falls nicht auf. Der ARCD fordert deshalb Bun­desverkehrsmin­is­ter Peter Ram­sauer drin­gend auf, die geplante Regelung in diesen Punk­ten nachzubessern.