Egal ob bei Winter- oder Sommerreifen: Viele Autofahrer entschließen sich früher oder später für eine Räder-Reifen-Dimension, die von der Serienausstattung abweicht. Doch welche Größe ist für das jeweilige Fahrzeug überhaupt erlaubt?
Eine Frage, die auch Wolfgang Schiwietz, Leiter Technik & Tuning bei YOKOHAMA häufig hört.
Bei vor dem 1.10.2005 erstellten Fahrzeugscheinen ist es einfach. Sie liefern selbst die passende Auskunft und listen alle erlaubten Räder unter den Ziffern 20 bis 23 sowie teilweise auch 33 auf. Ab dem Stichtag heißt das Dokument offiziell auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 und führt nur noch die kleinste erlaubte Rad-Reifen-Kombination auf. Dafür werden Neuwagen jetzt mit einem so genannten COC-Papier (Certificate of conformity) ausgeliefert, das alle benötigten Informationen enthält.
Schwierig werde es nur, so Schiwietz, wenn ein älterer Gebrauchtwagen erstmals die Zulassungsbescheinigung 1 erhält. Hier empfiehlt der YOKOHAMA-Experte, die benötigten Informationen vor der Neuanmeldung aus dem alten Fahrzeugschein herauszuschreiben. Alternativ geben auch die Fahrzeughersteller oder der Reifenhandel Auskunft: Beim Anruf sollte auf jeden Fall die Zulassungsbescheinigung 1 griffbereit gehalten werden, da einige Kennziffern für die einwandfreie Identifizierung des eigenen Fahrzeugs benötigt werden. Nur Modell, Baujahr und Marke genügen nicht, da sich auch Motorvarianten und Karosserieversionen auf die erlaubten Rad-Reifenkombinationen auswirken.