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Welche Rad-Reifen-Kombination ist erlaubt

Egal ob bei Win­ter- oder Som­mer­reifen: Viele Aut­o­fahrer entschließen sich früher oder später für eine Räder-Reifen-Dimen­sion, die von der Serien­ausstat­tung abwe­icht. Doch welche Größe ist für das jew­eilige Fahrzeug über­haupt erlaubt?

Eine Frage, die auch Wolf­gang Schi­wi­etz, Leit­er Tech­nik & Tun­ing bei YOKOHAMA häu­fig hört.

Bei vor dem 1.10.2005 erstell­ten Fahrzeugscheinen ist es ein­fach. Sie liefern selb­st die passende Auskun­ft und lis­ten alle erlaubten Räder unter den Zif­fern 20 bis 23 sowie teil­weise auch 33 auf. Ab dem Stich­tag heißt das Doku­ment offiziell auch Zulas­sungs­bescheini­gung Teil 1 und führt nur noch die kle­in­ste erlaubte Rad-Reifen-Kom­bi­na­tion auf. Dafür wer­den Neuwa­gen jet­zt mit einem so genan­nten COC-Papi­er (Cer­tifi­cate of con­for­mi­ty) aus­geliefert, das alle benötigten Infor­ma­tio­nen enthält.

Schwierig werde es nur, so Schi­wi­etz, wenn ein älter­er Gebraucht­wa­gen erst­mals die Zulas­sungs­bescheini­gung 1 erhält. Hier emp­fiehlt der YOKO­HAMA-Experte, die benötigten Infor­ma­tio­nen vor der Neuan­mel­dung aus dem alten Fahrzeugschein her­auszuschreiben. Alter­na­tiv geben auch die Fahrzeugher­steller oder der Reifen­han­del Auskun­ft: Beim Anruf sollte auf jeden Fall die Zulas­sungs­bescheini­gung 1 griff­bere­it gehal­ten wer­den, da einige Kennz­if­fern für die ein­wand­freie Iden­ti­fizierung des eige­nen Fahrzeugs benötigt wer­den. Nur Mod­ell, Bau­jahr und Marke genü­gen nicht, da sich auch Motor­vari­anten und Karosseriev­er­sio­nen auf die erlaubten Rad-Reifenkom­bi­na­tio­nen auswirken.