Seite wählen

Winterreifen — in Europa teilweise Pflicht

winterreifenpflicht-eu-weitVor dem Start in den Win­ter soll­ten sich Aut­o­fahrer genau informieren, wie die geset­zlichen Regelun­gen zu Win­ter­reifen an ihren Fahrtzie­len im europäis­chen Aus­land ausse­hen: Zwar herrscht in vie­len europäis­chen Nach­barstaat­en keine Pflicht, M+S‑Reifen zu fahren — doch bes­timmte Streck­en und Pässe dür­fen trotz­dem nur mit Win­ter­reifen oder Schneeket­ten befahren wer­den.

Con­ti­nen­tal, Mark­t­führer bei Win­ter­reifen, hat daher die Regelun­gen zusam­men gefasst.

Europäis­che Regelung:

Eine europaweite Regelung zu Win­ter­reifen ist nicht in Sicht. Allerd­ings hat die EU bere­its 1992 definiert, wie ein M+S‑Winterreifen auszuse­hen hat (Anh. II 92/23 EWG). Es han­dele sich dabei um “Reifen, bei denen das Pro­fil der Lauf­fläche und die Struk­tur so konzip­iert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzen­dem Schnee bessere Fahreigen­schaften gewährleis­ten als nor­male Reifen. Das Pro­fil der M+S‑Reifen ist im all­ge­meinen durch größere Pro­fil­rillen und/oder Stollen gekennze­ich­net, die voneinan­der durch größere Zwis­chen­räume getren­nt sind, als dies bei nor­malen Reifen der Fall ist.” Heutige Win­ter­reifen sind nach dieser Def­i­n­i­tion eigentlich gar keine — schließlich sind sie wie beispiel­sweise der Con­ti­Win­ter­Con­tact TS 810 Sport mit ihrem aufwändi­gen asym­metrischen Pro­filde­sign eher fil­igran gestal­tete High­tech-Verbindun­gen zwis­chen Auto und Fahrbahn. Auch die wichtige win­ter­taugliche Lauf­flächen­mis­chung bleibt unge­nan­nt. Klar­er in der Aus­sage ist das Schneeflock­en­sym­bol, mit dem nahezu alle leis­tungs­fähi­gen Win­ter­reifen inzwis­chen verse­hen sind. Es kann ange­bracht wer­den, wenn der jew­eilige Reifen beim ABS-Brem­sen auf Schnee sieben Prozent bess­er ist als ein Ref­erenz-Stan­dard-Reifen mit M+S‑Kennung.

Bel­gien / Nieder­lande / Lux­em­burg:
Bel­gien, die Nieder­lande und Lux­em­burg gel­ten nicht unbe­d­ingt als Win­ter­sportlän­der. Den­noch soll­ten Win­ter­reifen mon­tiert sein: In den bergi­gen Regio­nen an der deutschen Gren­ze ist Schnee vor­pro­gram­miert, und in den anderen Teilen unser­er west­lichen Nach­bar­län­der herrschen im Win­ter Minustem­per­a­turen — ohne Win­ter­reifen wer­den die Brem­swege lang und länger. Eine Win­ter­reifenpflicht gibt es nicht, Spikes sind ver­boten.

Däne­mark:
Die Dänen ken­nen keine Win­ter­reifenpflicht, doch die Umrüstquote ist hoch. Spikes sind erlaubt, haben aber keine Bedeu­tung im Straßen­verkehr. Schon alleine wegen der niedri­gen Tem­per­a­turen im win­ter­lichen Däne­mark sind Win­ter­reifen bei der Ein­reise anzu­rat­en.

Deutsch­land:
Aut­o­fahrer sind verpflichtet, laut Straßen­verkehrsor­d­nung (StVO) die Aus­rüs­tung ihres Autos an die Wet­ter­ver­hält­nisse anzu­passen, daher spricht man von der “Sit­u­a­tiv­en Win­ter­reifenpflicht”. Aut­o­fahrer, die gegen diese Vor­gaben ver­stoßen, müssen mit Bußgeld rech­nen, zusät­zlich dro­hen Punk­te in der Flens­burg­er “Verkehrssün­derkartei”.

Das Gesetz wird voraus­sichtlich noch in diesem Win­ter ergänzt wer­den und die Wit­terungsver­hält­nisse sowie die Reifen­qual­itäten detail­liert­er beschreiben. Auch die Bußgelder sollen erhöht wer­den.

Est­land:
Win­ter­reifenpflicht ist vom 1. Dezem­ber bis Ende Feb­ru­ar — je nach Wet­ter­lage kann die Win­ter­reifenpflicht allerd­ings schon eher vorgeschrieben oder nach hin­ten ver­längert wer­den. Spikes sind nicht zuge­lassen.

Finn­land:
In Finn­land gilt uneingeschränkt vom 1. Dezem­ber bis Ende Feb­ru­ar Win­ter­reifenpflicht, die seit 1999 auch aus­ländis­che Fahrzeuge ein­schließt.

Frankre­ich:
Win­ter­reifenpflicht herrscht in Frankre­ich nicht, kann jedoch auf Gebirgsstraßen durch Schilder ange­ord­net wer­den. Schneeket­ten kön­nen auf bes­timmten Streck­en oblig­a­torisch sein. Pkw dür­fen auch mit Spike-Reifen bestückt wer­den (von Anfang Novem­ber bis Ende März, dann 90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Eine Plakette am Wagen muss auf die Spikes hin­weisen. Trotz fehlen­der Win­ter­reifenpflicht: Ger­ade in den franzö­sis­chen Alpen sollte man auf keinen Fall ohne Win­ter­reifen unter­wegs sein.

Ital­ien:
Es gibt keine Pflicht, Win­ter­reifen zu benutzen, obwohl dies für bes­timmte Streck­en vorge­schrieben wer­den kann. Über die Ver­wen­dung von Schneeket­ten gibt es in Ital­ien keine beson­deren Vorschriften. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbe­grenzungen hal­ten (90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts). Der Win­terurlaub in Ital­ien sollte auf keinen Fall ohne Win­ter­reifen ange­treten wer­den.

Let­t­land:
In Let­t­land gilt — wie in Finn­land — eine Win­ter­reifenpflicht vom 1. Dezem­ber bis Ende Feb­ru­ar.

Litauen:
Hier gilt die Win­ter­reifenpflicht — vom 1. Novem­ber bis 1. April.

Nor­we­gen:
Für aus­ländis­che Fahrzeuge sind in Nor­we­gen Win­ter­reifen nicht zwin­gend vorgeschrieben, obwohl sie drin­gend emp­fohlen wer­den. Generell sind alle Aut­o­fahrer verpflichtet, ihre Fahr­zeuge der Wit­terung angemessen zu bereifen und — wenn nötig — auch Schneeket­ten mitzuführen. An Win­ter­reifen kommt man also auch in Nor­we­gen nicht vor­bei.

Öster­re­ich:
In Öster­re­ich gibt es eine Win­ter­reifenpflicht zwis­chen dem 1. Novem­ber und dem 15. April. Während dieser Zeit darf man bei win­ter­lichen Straßenbe­din­gun­gen nicht auf Som­mer­reifen unter­wegs sein, die Win­ter­reifen müssen min­destens vier Mil­lime­ter Pro­filtiefe haben. Auf bes­timmten Streck­en kann zusät­zlich die Aus­rüs­tung mit Schneeket­ten vorgeschrieben wer­den. Spikes sind an Fahrzeu­gen bis 3,5 t erlaubt; es gel­ten Geschwindigkeits­be­gren­zun­gen.

Polen:
Wer im Win­ter nach Polen fährt, darf dies ohne Win­ter­reifen tun. Da jedoch auf dem Land kaum Win­ter­di­en­ste vorhan­den sind, ist man ohne sichere Win­ter­reifen mit großem Risiko unter­wegs.

Rumänien:
In Rumänien gibt es derzeit keine Vorschriften in Bezug auf Win­ter­aus­rüs­tung. Das Min­is­teri­um für Trans­port hat angekündigt, dass die Regierung im Dezem­ber 2010 eine Notverord­nung genehmi­gen wird, die Fahrzeughal­ter verpflichtet, ihre Fahrzeuge von 1. Novem­ber bis zum 31. März mit Win­ter­reifen auszus­tat­ten. Die neue Regelung soll erst ab 2011 gültig wer­den.

Schwe­den:
Auch in Schwe­den sind Win­ter­reifen in der kalten Jahreszeit für aus­ländis­che Fahrzeuge nicht vorgeschrieben, wohl aber für inländis­che. Ins Land der Elche ohne Win­ter­reifen zu fahren, ist mit dem Auto nicht empfehlenswert, da viele Straßen nicht gestreut wer­den.

Schweiz:
Eine grund­sät­zliche Win­ter­reifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Den­noch ist die Ver­wen­dung von Win­ter­reifen empfehlenswert, da im Falle eines Unfalls, der nach­weis­lich auf Som­mer­reifen zurück­zuführen ist, eine Mithaf­tung in Betra­cht kommt. Die Schweiz­er Vol­lka­skover­sicherung leis­tet in solchen Fällen nicht. Schneeket­ten und Spikes sind option­al, kön­nen aber auch durch Schilder vorgeschrieben wer­den (auch an All­rad-Fahrzeu­gen). Die meis­ten Auto­bah­nen in der Schweiz dür­fen nicht mit Spikes befahren wer­den. Mit Spikes gilt eine Geschwindigkeits­be­gren­zung von 80 km/h außerorts bzw. 50 km/h innerorts. Win­ter­reifen gehören in der Schweiz also zum guten Ton.

Slowe­nien:
In Slowe­nien gilt vom 15. Novem­ber bis zum 15. März eine Win­ter­aus­rüs­tungspflicht. Dies bedeutet entwed­er Win­ter­reifen oder Radi­al­reifen mit ein­er Min­dest­pro­filtiefe von vier Mil­lime­tern; nach slowenis­chem Gesetz reichen allerd­ings zwei Win­ter­reifen pro Fahrzeug aus. Experten rat­en jedoch drin­gend dazu, run­dum Win­ter­reifen zu mon­tieren.

Tschechien:
Eine Win­ter­reifenpflicht ken­nt man in Tschechien nicht. Ohne Win­ter­reifen in die weiße Pracht nach Tschechien zu fahren, ist den­noch nicht anzu­rat­en — kurze Brem­swege, gute Seit­en­führung und Grip zum Anfahren sind eben nicht zu erset­zen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Voll­ständigkeit und Richtigkeit.