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Winterreifen sind Pflicht

winterreifenIn der Straßen­verkehrsor­d­nung (StVO) wurde bish­er zwar eine “geeignete Berei­fung” gefordert — was das genau bedeutete, war jedoch lange nicht geregelt. Da nicht ein­deutig gek­lärt war, wann Win­ter­reifen zwin­gend erforder­lich sind, ließ sich aus dem bish­er gülti­gen Pas­sus kaum ableit­en, wann eine Ord­nungswidrigkeit vor­lag, erk­lären ARAG Experten.

Das hat sich let­ztes Jahr grundle­gend geän­dert, denn die Anforderun­gen an die Berei­fung wur­den im let­zten Win­ter konkretisiert. Im Novem­ber 2010 hat der Bun­desrat die Zus­tim­mung zum Geset­ze­sen­twurf gegeben. Nun ist das bish­er “ungeschriebene” Gesetz zur verbindlichen Nutzung von Win­ter­reifen in der StVO ver­ankert. So genan­nte Ganz­jahres­reifen mit M+S Zeis­chen sind eben­falls für win­ter­liche Straßen­ver­hält­nisse zuge­lassen. Wer allerd­ings mit Som­mer­reifen im Win­ter erwis­cht wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rech­nen.