winterreifenIn der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde bisher zwar eine “geeignete Bereifung” gefordert – was das genau bedeutete, war jedoch lange nicht geregelt. Da nicht eindeutig geklärt war, wann Winterreifen zwingend erforderlich sind, ließ sich aus dem bisher gültigen Passus kaum ableiten, wann eine Ordnungswidrigkeit vorlag, erklären ARAG Experten.

Das hat sich letztes Jahr grundlegend geändert, denn die Anforderungen an die Bereifung wurden im letzten Winter konkretisiert. Im November 2010 hat der Bundesrat die Zustimmung zum Gesetzesentwurf gegeben. Nun ist das bisher “ungeschriebene” Gesetz zur verbindlichen Nutzung von Winterreifen in der StVO verankert. So genannte Ganzjahresreifen mit M+S Zeischen sind ebenfalls für winterliche Straßenverhältnisse zugelassen. Wer allerdings mit Sommerreifen im Winter erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.