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Winterreifen-Verweigerer bezahlen doppeltes Bußgeld

winterreifenWer bei Schnee, Eis oder Matsch ohne Win­ter­reifen unter­wegs ist, muss dafür kün­ftig dop­pelt so viel Bußgeld zahlen wie bish­er: 40 statt 20 Euro und im Fall ein­er Verkehrs­ge­fährdung sog­ar 80 statt 40 Euro. Bei Let­zterem kommt wie bish­er noch ein Punkt in Flens­burg dazu.

Wie der Auto Club Europa (ACE) mit­teilte, ste­ht der Plan zur Ver­dop­pelung des Bußgeldes in einem Entwurf des Bun­desverkehrsmin­is­teri­ums zur Änderung der Straßen­verkehrs-Ord­nung (StVO).

Vom ACE kri­tisiert wird, dass speziell für Win­ter­reifen keine Min­dest­pro­filtiefe von vier Mil­lime­ter vorgeschrieben wer­den soll, wie sie von Unfal­lver­hü­tung­sex­perten gefordert wird. „Was wir brauchen ist eine europäis­che Zulas­sungsvorschrift, in der die tech­nis­chen Min­desteigen­schaften von Win­ter­reifen ein­heitlich und rechtliche verbindlich fest­gelegt wer­den. Her­stellerangaben reichen uns nicht, sagt der ACE.

Einen entsprechen­den EU-Stan­dard wird es laut ACE vor 2014 wahrschein­lich aber nicht geben. Ob sich die neue deutsche Vorschrift in der StVO bis dahin als hin­re­ichend win­ter­fest erweisen wird, bleibt aus Sicht des ACE abzuwarten. Der Club rech­net damit, dass die Verord­nung im Laufe des Novem­bers in Kraft geset­zt wird.

Bun­desverkehrsmin­is­ter Peter Ram­sauer hat­te den Schritt angekündigt, nach­dem im Som­mer ein Gericht entsch­ieden hat­te, dass die seit 2006 gültige Vorschrift zur „geeigneten Berei­fung“ wegen rechtlich­er Unbes­timmtheit nicht der Ver­fas­sung entspricht.