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Winterreifen: Was gilt in und um Deutschland?

Gilt die „neue Win­ter­reifenpflicht“ in Deutsch­land schon oder nicht? Diese Frage wurde in den let­zten Tagen in den Medi­en vielfach wider­sprüch­lich disku­tiert. Jet­zt ste­ht fest: Die vom Bun­desverkehrsmin­is­teri­um ini­ti­ierte Nov­el­le der Straßen­verkehrsor­d­nung zur Vorschrift der geeigneten Berei­fung ist in Kraft.

Genauer gesagt ist sie am Sam­stag, den 4. Dezem­ber in Kraft getreten, nach­dem der neue Verord­nung­s­text am Fre­itag im Bun­des­ge­set­zblatt veröf­fentlicht wurde. Doch auch wenn es oft so dargestellt wird – wirk­lich neu ist die sit­u­a­tive Win­ter­reifenpflicht eigentlich gar nicht.

„Weil der bish­erige Verord­nung­s­text zu unklar for­muliert war, hat das Ober­lan­des­gericht Old­en­burg die bish­erige Vorschrift zur geeigneten Berei­fung für ver­fas­sungswidrig erk­lärt“, erläutert Peter Hülz­er, geschäfts­führen­der Vor­sitzen­der des Bun­desver­ban­des Reifen­han­del und Vulka­niseur- Handw­erk (BRV e.V., Bonn). „Darauf hin hat auf Ver­an­las­sung des Bun­desverkehrsmin­is­teri­ums der Geset­zge­ber jet­zt lediglich ein­deutiger definiert, was unter win­ter­tauglichen Reifen zu ver­ste­hen ist und bei welchen Wet­ter­ver­hält­nis­sen sie gefahren wer­den müssen.“

Hierzu­lande gilt nun: Bei Glat­teis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dür­fen Kraft­fahrzeuge nur mit Reifen unter­wegs sein, die als M+S‑Reifen (Abkürzung für „mud + snow“ oder Matsch + Schnee) gekennze­ich­net sind. Pkw müssen auf allen Achspo­si­tio­nen entsprechend bereift sein, Nutz­fahrzeuge mit zuläs­sigem Gesamt­gewicht von mehr als 3,5 Ton­nen nur auf den Antrieb­sach­sen. Aus­nah­men gel­ten für land- und forstwirtschaftliche Nutz­fahrzeuge sowie Ein­satz­fahrzeuge von Bun­deswehr, Bun­de­spolizei, Feuer­wehr, Katas­tro­phen­schutz, Polizei und Zoll­dienst. Wer dage­gen ver­stößt, riskiert neuerd­ings ein Bußgeld von 40 Euro bzw. 80 Euro, wenn er dadurch den Verkehr behin­dert.

„Empfehlenswert ist zudem, dass die Reifen eine Pro­filtiefe von min­destens vier Mil­lime­ter haben“, betont Ver­band­schef Hülz­er, „auch wenn geset­zlich nach wie vor nur ein Min­dest­pro­fil von 1,6 Mil­lime­ter vorgeschrieben ist“. Trotz zahlre­ich­er Experten­empfehlun­gen wurde hier­an nichts geän­dert. Hülz­er: „Das wäre im Rah­men der StVO-Nov­el­le auch gar nicht möglich gewe­sen, denn die entsprechende Vorschrift ist nicht dort ver­ankert, son­dern in der Straßen­verkehrs-Zulas­sungs- Ord­nung (StV­ZO).“

Wer über die kom­menden Wei­h­nachts­feiertage und/oder zum Jahreswech­sel eine Urlaub­s­fahrt mit dem Pkw in eines der neun deutschen Nach­bar­län­der plant, sollte auch die dort gel­tenden Regelun­gen ken­nen. Hier eine Kurzüber­sicht:

Frankre­ich: Win­ter­reifen und Schneeket­ten kön­nen für vere­inzelte, entsprechend beschilderte Streck­en­ab­schnitte („pneus neige“) auf Gebirgsstraßen vorüberge­hend zur Pflicht gemacht wer­den.

Öster­re­ich: Sit­u­a­tive Win­ter­reifenpflicht zwis­chen 1. Novem­ber und 15. April. Bei win­ter­lichen Fahrver­hält­nis­sen (Schnee, Matsch oder Eis) dür­fen Pkw nur in Betrieb genom­men wer­den, wenn an allen vier Rädern Win­ter­reifen (M+S oder M&S, Min­dest­pro­filtiefe: 4 mm!) mon­tiert oder bei geschlossen­er Schnee- oder Eis­fläche an min­destens zwei Antrieb­srädern Schneeket­ten ange­bracht sind.

Schweiz: Keine Win­ter­reifenpflicht; ihre Benutzung wird jedoch bei entsprechen­den Straßen­ver­hält­nis­sen emp­fohlen, da bei Verkehrs­be­hin­derung infolge ungeeigneter Berei­fung Strafen ver­hängt wer­den kön­nen. Bei Unfall mit Som­mer­reifen auf win­ter­lichen Straßen kommt eine erhe­bliche Mithaf­tung in Betra­cht.

Tschechien: Keine generelle Win­ter­reifenpflicht; Vom 1. Novem­ber bis zum 31. März müssen Pkw jedoch auf bes­timmten, beschilderten Streck­en­ab­schnit­ten (Kfz über ein­er Schneeflocke, bei­de weiß, auf blauem Kreis) mit Win­ter- oder Ganz­jahres­reifen aus­gerüstet sein, die min­destens 4 mm Pro­fil haben. Auf schneebe­deck­ten oder vereis­ten Fahrbah­nen ist alter­na­tiv die Ver­wen­dung von Schneeket­ten möglich.

In Bel­gien, Däne­mark, Lux­em­burg, den Nieder­lan­den und Polen gibt es keine Win­ter­reifenpflicht.