Seite wählen

Winterreifen

Der ADAC emp­fiehlt: Win­ter­reifen auch bei Mietau­tos wichtig Mieter trägt Ver­ant­wor­tung bei Unfall ohne richtige Aus­rüs­tung

Wer im Win­ter mit einem Mietau­to fahren will, muss dafür sor­gen, dass die Reifen für schnee‑, matsch- und eis­be­deck­te Fahrbah­nen geeignet sind. Kommt es bei win­ter­lichen Fahrbahnbe­din­gun­gen mit Som­mer­reifen zu einem Verkehrsun­fall, kön­nen auf den Mieter – trotz Vol­lka­skoschutz – hohe Regress­forderun­gen zukom­men.

Das Gesetz sieht keine generelle Win­ter­reifenpflicht vor. Daher sind die Autover­mi­eter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflot­ten voll­ständig auf Win­ter­reifen umzustellen. Sie müssen auch nicht die Reifen kosten­los anbi­eten. Die Entschei­dung, ob ein Fahrzeug mit Win­ter­reifen benötigt wird, liegt beim Mieter, der dafür die Ver­ant­wor­tung trägt. Schon beim Reservieren sollte er sich daher bestäti­gen lassen, dass das gewün­schte Fahrzeug mit  Win­ter­reifen aus­gerüstet ist.

Kann der Ver­mi­eter bei der Abhol­ung des Fahrzeugs bei win­ter­lichen Straßen­ver­hält­nis­sen kein Fahrzeug mit Win­ter­reifen zur Ver­fü­gung stellen, so ist der Mieter berechtigt, die Abnahme zu ver­weigern, da das Fahrzeug nicht verkehrssich­er ist.

Die ADAC-Koop­er­a­tionspart­ner Hertz und Sixt haben den größten Teil ihrer Miet­wa­gen­flotte mit Win­ter­reifen aus­gerüstet. Speziell in den Regio­nen mit höher­er Schneefall­wahrschein­lichkeit soll­ten genü­gend Autos mit Win­ter­reifen zur Ver­fü­gung ste­hen. Wer rechtzeit­ig bestellt, hat die Sicher­heit, dass das gewün­schte Auto mit Win­ter­reifen vorhan­den ist, für ADAC-Mit­glieder zum Vorteil­spreis.
ADAC-Club­Mo­bile – früher nur Inhab­ern eines ADAC-Schutzbriefs nach ein­er Panne kosten­los ange­boten – sind an über 115 Sta­tio­nen im Bun­des­ge­bi­et zu mieten und ver­fü­gen über win­ter­taugliche Berei­fung ohne Auf­preis. Die ADAC-Wohn­mo­bile kön­nen auf Wun­sch eben­falls mit Win­ter­reifen angemietet wer­den.