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Winterreifenpflicht in Europa

Ab Dezem­ber sind zehn Län­dern Europas Win­ter­reifen vorgeschrieben. Ab mor­gen dem 01. Dezem­ber 2016 müssen nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) auch in Est­land, Finn­land, Let­t­land und Litauen alle Autos über entsprechende Win­ter­berei­fung ver­fü­gen. In Bosnien, Island, Maze­donien, Mon­tene­gro, Ser­bi­en und Slowe­nien gilt bere­its seit 1. beziehungsweise 15. Novem­ber eine entsprechende Verpflich­tung. Sie endet in den meis­ten Län­dern zwis­chen Ende März und Mitte April.

Als Win­ter­reifen gel­ten in der Regel Reifen mit M+S‑Kennzeichnung, also auch viele Ganz­jahres­reifen. Manche Län­der schreiben auch eine Pro­filtiefe vor, meist drei oder vier Mil­lime­ter. Der ACE emp­fiehlt bei Win­ter­reifen grund­sät­zlich eine Min­dest­pro­filtiefe von vier Mil­lime­tern.

In eini­gen Län­dern gibt es keine generelle Win­ter­reifenpflicht, stattdessen gilt, wie in Deutsch­land, eine so genan­nte „sit­u­a­tive Win­ter­reifenpflicht“. Das heißt, dass bei win­ter­lichen Bedin­gun­gen, dazu zählen in der Regel Schnee, Eis oder Matsch, nur mit Win­ter- oder Ganz­jahres­reifen gefahren wer­den darf. Zu den Län­dern mit sit­u­a­tiv­er Win­ter­reifenpflicht zählen Lux­em­burg, Öster­re­ich und Tschechien; außer­dem Rumänien, Schwe­den und die Slowakei. Tschechien macht die sit­u­a­tive Win­ter­reifenpflicht nicht nur am Fahrbahnzu­s­tand, son­dern auch an der Außen­tem­per­atur fest. Fällt das Ther­mome­ter unter vier Grad Cel­sius, müssen entsprechende Gum­mis aufge­zo­gen sein.

In vie­len weit­eren Län­dern kann durch Beschilderung eine entsprechende Win­ter­reifenpflicht aus­gerufen wer­den, beispiel­sweise auf Gebirgsstraßen oder in bes­timmten Regio­nen. Dazu zählen beispiel­sweise Frankre­ich, Ital­ien, Kroa­t­ien und Ungarn. In der Schweiz wiederum gibt es wed­er eine generelle noch ein sit­u­a­tive Win­ter­reifenpflicht. Wer jedoch auf ver­schneit­en Straßen mit Som­mer­reifen unter­wegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erhe­blich mit. Bei Verkehrs­be­hin­derung dro­ht außer­dem ein Bußgeld.

Schneeket­ten sind nur in Irland ver­boten, in allen anderen Län­dern sind sie erlaubt, oft­mals jedoch nur auf kom­plett schneebe­deck­ten Straßen. Meist gilt bei der Ver­wen­dung von Schneeket­ten ein Tem­polim­it von 50 km/h. Maze­donien erlaubt 70 km/h. In Ser­bi­en müssen Schneeket­ten vom 1. Novem­ber bis 1. April mit­ge­führt wer­den. In Ungarn dro­ht gar ein Ein­rei­se­ver­bot, wenn eine Schneeket­tenpflicht kurzfristig ange­ord­net ist und Ein­reisewil­lige keine Ket­ten mit­führen.

In eini­gen Län­dern sind auch Spike-Reifen erlaubt. Dazu zählen Öster­re­ich, Nor­we­gen, Finn­land und die Schweiz. In Deutsch­land sind sie ver­boten – bis auf eine Aus­nahme: Das kleine deutsche Eck von Lofer bis Bad Reichen­hall sowie 15 Kilo­me­ter vor der öster­re­ichis­chen Gren­ze.

Und noch eine Beson­der­heit: In Ital­ien gibt zwis­chen Mitte Mai und Mitte Okto­ber sog­ar ein Win­ter­reifen­ver­bot.