Seite wählen

Winterreifenpflicht tritt am 4. Dezember 2010 in Kraft

Die Win­ter­reifenpflicht tritt am Sam­stag, 4. Dezem­ber 2010 in Kraft. Die neuen Vorschriften der Straßen­verkehrs-Ord­nung sind heute im Bun­des­ge­set­zblatt veröf­fentlicht wor­den.

Ram­sauer: “Was der Win­ter auf unseren Straßen anrichtet, das kann man in diesen Tagen deut­lich sehen. Wer jet­zt mit den falschen Reifen unter­wegs ist, gefährdet sich und andere. Viele sind bere­its gut aus­gerüstet. Ab mor­gen müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glat­teis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Win­ter­reifen aufziehen, anson­sten dro­ht der Bußgeldbescheid.”

Als Win­ter­reifen gel­ten alle M+S‑Reifen. Auch Ganz­jahres­reifen fall­en darunter. Sie sind mit einem M+S‑Symbol gekennze­ich­net, teil­weise auch in Verbindung mit dem Berg­pik­togramm mit Schneeflocke (Alpine Sym­bol). Schwere Nutz­fahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugk­lassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antrieb­sach­sen Win­ter­reifen aufziehen.

Ram­sauer: “Wir haben den Vorschriften der Straßen­verkehrs-Ord­nung mehr Pro­fil gegeben und eine konkrete Win­ter­reifenpflicht einge­führt. Damit schaf­fen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicher­heit. Die Erhöhung der Bußgelder soll die Ein­hal­tung der Vorschriften garantieren. Wir wollen gefährliche Rutsch­par­tien mit schlim­men Fol­gen ver­hin­dern.”

Die Regel­sätze für Bußgelder bei Ver­stößen wer­den ver­dop­pelt. Das Fahren ohne Win­ter­reifen bei Glat­teis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet kün­ftig 40, statt bish­er 20 Euro. Bei Behin­derung ander­er Verkehrsteil­nehmer fall­en 80, statt bish­er 40 Euro an. Damit ist auch ein Ein­trag eines Punk­tes im Verkehrszen­tral­reg­is­ter ver­bun­den.

Der Bun­desrat hat­te am 26. Novem­ber ein­er von Bun­desverkehrsmin­is­ter Ram­sauer vorgelegten Änderung der Straßen­verkehrs-Ord­nung zuges­timmt.