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Winterreifenverbot

winterreifenverbotAster­ix würde sagen “Die spin­nen, die Römer!“ Seit Jahren ver­sucht man die Straßen im Win­ter sicher­er durch eine Win­ter­reifenpflicht zu machen und dies ist durch­weg gut gelun­gen. Jet­zt hat sich der Ital­ienis­che Geset­zge­ber etwas Neues ein­fall­en lassen, um Aut­o­fahrer zur Kasse zu bit­ten, schlicht und ein­fach ein Win­ter­reifen­ver­bot.

Von 15. Mai 2014 bis 14. Okto­ber 2014 dür­fen Win­ter­reifen und Ganz­jahres­reifen die einen niedrigeren Geschwindigkeitsin­dex als das Fahrzeug haben, nicht gefahren wer­den. Wer dage­gen ver­stößt, muss mit Strafen zwis­chen 419 und 1682 Euro rech­nen.

Begrün­det wird das Win­ter­reifen­ver­bot, dass es um die Sicher­heit gehen würde.

Hier eine genau Erk­lärun­gen, was es sich mit dem Win­ter­reifen­ver­bot auf sich hat.

Betrof­fen sind Fahrzeuge, die Reifen mit den Geschwindigkeit­sklassen L, M, N, P und Q mon­tiert haben. Außer­dem darf der Index des aufge­zo­ge­nen Reifens (ab der Klasse R) nicht unter dem in der Zulas­sungs­bescheini­gung Teil I (Fahrzeugschein) einge­tra­ge­nen Geschwindigkeitsin­dex liegen. Der Index find­et sich als let­zter Buch­stabe auf der Berei­fung.

Beispiel: 195/65R15 91T (T bis 190 km/h zuge­lassen)

Kurios ist jedoch bei dieser Geset­zge­bung, dass die Höch­st­geschwindigkeit für PKWs auf Ital­ienis­chen Auto­bah­nen nur Tem­po 130 km/h beträgt, es jedoch keinen Win­ter­reifen gibt der unter dieser Geschwindigkeit liegt.

Selb­stver­ständlich sind Som­mer­reifen im Som­mer die bess­er und sichere Wahl, jedoch Aut­o­fahrer mit einem Geset­zt abzu­zock­en, dass kein­er­lei Sicher­heit­saspek­te hat, ist schon sehr dreist.

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